Gymnastik an Geräten

Krankengymnastik am Gerät (kurz: KGG) ist eine verordnungsfähige Leistung, die sowohl von den gesetzlichen wie auch den privaten Kassen übernommen wird. Je nachdem, was Ihr Arzt verordnet hat, kann diese Behandlung bis zu 60 Minuten dauern und als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden.

Da Ihr Arzt Ihnen pro Rezept meist sechs Behandlungen aufschreibt und er Ihnen erfahrungsgemäß bis zu drei Rezepte ausstellt, können Sie achtzehn (18) Behandlungen von der Kasse bezahlt bekommen.

Die gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) ist eine aktive Behandlungsform der Physiotherapie, bei der medizinische Trainingsgeräte und Zugapparate eingesetzt werden. Das Ziel dieser Therapieform ist die Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. Die Krankengymnastik am Gerät ist ein wichtiges Element in der Rehabilitation nach Operationen, Knochenbrüchen oder Gelenkverletzungen, kann aber auch in der Prävention von Verschleiß- und Rückenerkrankungen eingesetzt werden.

Der Physiotherapeut erarbeitet je nach Krankheitsbild des Patienten einen individuellen Behandlungsplan. Im Fokus steht dabei die Erarbeitung funktioneller und automatisierter Bewegungsmuster. Von besonderer Bedeutung ist die systematische Wiederholung bestimmter Muskelanspannungen mit dem Ziel der Leistungssteigerung.

Die gerätegestützte Krankengymnastik darf nur von speziell dafür weitergebildeten Physiotherapeuten in besonders ausgestatteten Praxen durchgeführt werden.

Nach Beendigung der ärztlich verschriebenen Therapie erstellen unsere Physiotherapeuten gerne einen weiterführenden Trainingsplan für Geräte, den unsere Patienten gerne in unserem Gym-Studio oder einem Fitnessstudio ihrer Wahl umsetzen können.

Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Bildnachweise | Links | © 2008-2025 Maike S. Kuschmierz | all rights reserved